Stand: 01. Mai 2006
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
MediCare-notfallschulungen.de,
Postfach 30 44, D-49020 Osnabrück - im
Folgenden: „MEDICARE" - gelten ausschließlich.
2. Die Angebote von MEDICARE sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch
für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher
Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede
selbst.
4. Mitarbeiter von MEDICARE sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche
Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.
§ 2 Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses
1. Anmeldungen zu Veranstaltungen von MEDICARE sind für den Anmeldenden
rechtsverbindlich.
2. Die Anmeldung gilt als von MEDICARE angenommen und das
Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald MEDICARE eine
schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach
Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt
hat.
3. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor
Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in
die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter
der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb
der Höchstteilnehmerzahl steht.
4. Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, von
MEDICARE jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden
sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
5. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit MEDICARE
vereinbarten Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, sowie die
Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende
Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung
Bestandteil der Teilnahmegebühr.
§ 3 Kosten / Zahlungsmodalitäten
1. Die Teilnahmegebühr hat kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto mit der
Empfängerbezeichnung „MEDICARE" und unter Nennung der Kunden- und
Rechnungsnummer bis zu dem in der von MEDICARE übersandten Rechnung
genannten Zeitpunkt, in jedem Falle aber 14 Tage nach Eingang der
Rechnung einbezahlt bzw. überwiesen zu werden.
2. Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung
einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen
Vereinbarung. MEDICARE ist insbesondere zur Hereinnahme von Wechseln
oder Schecks nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur
zahlungshalber und vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung
des Tages, an dem MEDICARE über den Gegenwert verfügen kann.
3. Widerspruch gegen die Rechnung ist nur innerhalb von 10 Tagen nach
Posteingang möglich, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
4. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die
Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich MEDICARE
vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
5. MEDICARE ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus
berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe
von jeweils 5,00 € anzusetzen. Weist das Konto des Teilnehmers nicht die
erforderliche Deckung auf, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig bei
MEDICARE anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.
6. Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen von MEDICARE auf
sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen.
Schadensersatz-ansprüche des Teilnehmers gegenüber MEDICARE bleiben
unberührt.
7. Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur
Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch MEDICARE
schriftlich anerkannt worden ist.
8. Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen MEDICARE bedarf
der vorherigen, schriftlichen Zustimmung.
9. MEDICARE behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten
Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt
das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder
nicht eingetretenen Schadens bei MEDICARE zu erbringen.
§ 4 Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Das Vertragsverhältnis mit MEDICARE endet mit Erfüllung der vereinbarten
Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung,
sowie im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine
Rechtsnachfolge stattfindet.
2. Schriftliche Um- oder Abmeldungen des Teilnehmers sind bis maximal einen
Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnehmer hat jedoch bei
wirksamem Rücktritt bis einschließlich vierzehn Tage vor Beginn der
Veranstaltung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € zu bezahlen, bei
Rücktritt zwischen dreizehn und einschließlich sieben Tagen eine solche in
Höhe von 30% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 15 €, sowie bei
Rücktritt zwischen sechs und einschließlich einem Tag vor Beginn der
Veranstaltung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch
von 20 €. Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis
zu erbringen, dass MEDICARE ein geringerer Schaden entstanden ist als dies
sich in der zu erbringenden Bearbeitungsgebühr oder in der vollen
Teilnahmegebühr widerspiegelt.
3. Der Teilnehmer ist überdies berechtigt, MEDICARE einen Ersatzteilnehmer zu
stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für
Ansprüche von MEDICARE aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch.
MEDICARE ist berechtigt, die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen,
wenn dies für MEDICARE unverhältnismäßig wäre, insbesondere aus in der
Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen.
§ 5 Änderungsvorbehalte von MEDICARE
1. Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere des vereinbarten
Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich MEDICARE
ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf
unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche
Änderungen in diesem Sinne dar.
2. MEDICARE verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter
Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung
angemessenen Zeit zu unterrichten.
3. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet MEDICARE
umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
4. Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der
Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses
Umstandes durch MEDICARE zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt
berechtigt. MEDICARE erstattet in diesem Falle umgehend die bereits
bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
§ 6 Urheberrecht
1. Die von MEDICARE herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig
vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur
Verfügung.
2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen,
auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von
MEDICARE vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgend einer Form
weitergegeben werden. MEDICARE behält sich insoweit alle Rechte vor.
§ 7 Haftung von MEDICARE
1. MEDICARE schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um von MEDICARE, einem
gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von MEDICARE
verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet
MEDICARE für solche Schäden, die von MEDICARE, einem gesetzlichen
Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von MEDICARE leicht fahrlässig
verursacht worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß
möglicher Schäden.
2. Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden
keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von MEDICARE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
von MEDICARE beruhen.
3. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen, Abbildungen
und Grafiken wurde mit großer Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können
Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und
Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht haftbar
gemacht werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem
jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden
nicht vom Studium weiterführender Literatur.
§ 8 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort /
Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige
Lücke ergeben sollte.
2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen MEDICARE und dem
Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und
zwar auch dann, wenn der Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche
Ansprüche wird die Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort ist der Sitz von MEDICARE. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als
Gerichtsstand der Sitz von MEDICARE als vereinbart.
